VERKEHRSWERTGUTACHTEN

„Es kann nur einen Wert geben: Den Verkehrswert.“

Der Verkehrswert ist der Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann. Besondere Vorlieben und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen, haben bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu bleiben. (§ 2 Liegenschaftsbewertungsgesetz-LBG)

Für die Bewertung sind Wertermittlungsverfahren anzuwenden, die dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechen. Das wären insbesondere das Vergleichswertverfahren (§ 4 LBG), das Ertragswertverfahren (§ 5 LBG) und das Sachwertverfahren (§ 6 LBG). Neben diesen stehen noch weitere Verfahren wie das Liquidationswertverfahren, die Discounted-Cash-Flow Methode oder das Residualwertverfahren zur Verfügung.

Rechte und Lasten, die mit der zu bewertenden Sache verbunden sind und deren Wert beeinflussen, sind bei einem Verkehrswertgutachten entsprechend zu berücksichtigen. Wenn eine Bewertung von Rechten und Lasten nicht möglich ist, muss der vermögenswerte Vorteil des Berechtigten beziehungsweise der vermögenswerte Nachteil des Belasteten herangezogen werden.

Unsere Verkehrswertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil inklusive Fotodokumentation.

In aller Regel beinhalten Verkehrswertgutachten folgende Unterlagen, Informationen und Anlagen:

  • Grundbuchauszug
  • Auszug aus der digitalen Katastermappe
  • Lageplan
  • Auszüge aus dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
  • Gebäudegrundrisse oder Skizzen
  • Gebäudeschnitte
  • Wohn- und Nutzflächenaufstellung

Auf Wunsch können nicht vorhandene Unterlagen – sofern möglich – von uns beschafft werden.

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